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Der Widerstand zum Wechselmodell

Inhalt

Einleitung

Ein Umdenken ist gefragt, damit die alternierende Obhut als optimales Konzept für Kind, Mutter und Vater anerkannt wird. Die überholte Tradition "Mutter betreut, Vater bezahlt" ist noch weit verbreitet und sollte an die neuen Erkenntnisse (vgl. Homepage) angepasst werden.
Die amerikanische Scheidungsforscherin (Kelly) hat die Widerstände dagegen analysiert und festgestellt, dass innerhalb der letzten 30 Jahre keine wesentlichen Veränderung eingebracht wurden und somit eine Weiterentwicklung und Anpassung an die heutige Zeit stagnierte.
In ihren Werken beschreibt sie drei Hauptursachen für die Widerstände gegen das gemeinsame Sorgerecht und die alternierende Obhut:            

  1. Tradition

    Dass Mütter primär für die Verantwortung und die Betreuung der Kinder zuständig sind, ist noch fest als Tradition verankert. Dieses Denkmuster wird so routinemässig angewendet, dass das Kind zur Mutter gehört, während Väter ihre Fähigkeit für die Betreuung (unter behördlichen Auflagen) erst unter Beweis  stellen müssen. Mit dieser Ansicht und der konkreten Rollenverteilung schreiben wir das Familienbild der 50er Jahre: Mutter betreut und Vater bezahlt. Diese traditionelle Rollenzuschreibung gilt es der heutigen Zeit anzupassen.

  2. Veraltete Konzepte der Psychologie

    Viele psychologische Konzepte beruhen noch heute auf dem alten Familienbild mit überzogenen Anforderungen gegenüber einem Elternteil (meist dem Vater). Im Behördengang sowie in Gutachten wird diese Ansicht soweit vertreten, dass dies zur alten traditionellen Rollenteilung führt. Diese Konzepte beruhen jedoch u.a. auf Verlustängste und fehlender Identitätsbildung. Die alternierende Obhut ermöglicht den Kindern vertrauensvoll bei beiden Eltern aufzuwachsen - trotz Trennung oder Scheidung.
  3. Widerstände im Unbewussten

    Die Scheidungsforscherin Kelly weist auf die Widerstände von Frauen und Männern hin. Sie hat bemerkt, dass nebst den Eltern z.T. auch JuristInnen sowie PsychologInnen gegen das gemeinsame Sorgerecht sind. Die Gleichberechtigung bei einer Trennung oder Scheidung wird als Angriff auf die Mutterrolle betrachtet. Bei den Vätern entsteht durch überrissene Anforderungen auch Zweifel, ob sie ihren Engagement zum Kind Recht werden. Entsprechend wehren sich beide Elternteil, statt ein miteinander wird gegeneinander gearbeitet.

Anfangs der 80-iger und 90-iger Jahre kamen diese Konfliktprozesse vermehrt auf. In der Schweiz haben sich im Jahr 2010 Organisationen zusammengeschlossen und eine Aktion für das gemeinsame Sorgerecht ins Leben gerufen (www.schickenstei.ch). Im Juli 2014 wurde das Gesetz geändert. Erstmals kann auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht beantragt werden. Die alternierende Obhut wurde jedoch mit dem neuen Gesetz nicht verankert. Ein gemeinsames Sorgerecht schliesst das aus. Juristen sind jedoch der Auffassung, dass es aufgrund der neuen Bestimmungen durchaus möglich ist, gegen den Willen eines Elternteiles ein Wechselmodell anzuordnen.

Die häufigsten Vorurteile

Die Rechtsprechung stützt sich meist noch auf Kriterien des veralteten Familienmodells ab. Die heutigen psychologischen Erkenntnisse betreffend alternierender Obhut sehen sich noch mit vielen Einwänden konfrontiert. Welche sind diese und wie kann diesen begegnet werden:

Denkbare Gründe eines Elternteils gegen die alternierende Obhut

Gründe gegen das Wechselmodell können vielseitig sein. Traditionen und  Verwurzelungen spielen sicher eine grosse Rolle, aber auch Unsicherheit gegenüber dem Neuen und bis anhin Unbekannten.

Denkbare Gründe und deren Widerlegung:
Eine Zustimmung beider Elternteile ist zwar wünschenswert, doch stellt es keine Voraussetzung für das Gelingen einer funktionierenden alternierenden Obhut dar. Diese Tatsache gilt es zu beherzigen. In Schweden, Frankreich, Belgien u.a. wird eine alternierende Obhut bereits  standardmässig angeordnet.