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Der Widerstand zum Wechselmodell
Inhalt
Einleitung
Ein Umdenken ist gefragt, damit die alternierende Obhut als optimales Konzept für Kind, Mutter und Vater anerkannt wird. Die überholte Tradition "Mutter betreut, Vater bezahlt" ist noch weit verbreitet und sollte an die neuen Erkenntnisse (vgl. Homepage) angepasst werden.
Die amerikanische Scheidungsforscherin (Kelly) hat die Widerstände dagegen analysiert und festgestellt, dass innerhalb der letzten 30 Jahre keine wesentlichen Veränderung eingebracht wurden und somit eine Weiterentwicklung und Anpassung an die heutige Zeit stagnierte.
In ihren Werken beschreibt sie drei Hauptursachen für die Widerstände gegen das gemeinsame Sorgerecht und die alternierende Obhut:
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Tradition
Dass Mütter primär für die Verantwortung und die Betreuung der Kinder zuständig sind, ist noch fest als Tradition verankert. Dieses Denkmuster wird so routinemässig angewendet, dass das Kind zur Mutter gehört, während Väter ihre Fähigkeit für die Betreuung (unter behördlichen Auflagen) erst unter Beweis stellen müssen. Mit dieser Ansicht und der konkreten Rollenverteilung schreiben wir das Familienbild der 50er Jahre: Mutter betreut und Vater bezahlt. Diese traditionelle Rollenzuschreibung gilt es der heutigen Zeit anzupassen.
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Veraltete Konzepte der Psychologie
Viele psychologische Konzepte beruhen noch heute auf dem alten Familienbild mit überzogenen Anforderungen gegenüber einem Elternteil (meist dem Vater). Im Behördengang sowie in Gutachten wird diese Ansicht soweit vertreten, dass dies zur alten traditionellen Rollenteilung führt. Diese Konzepte beruhen jedoch u.a. auf Verlustängste und fehlender Identitätsbildung. Die alternierende Obhut ermöglicht den Kindern vertrauensvoll bei beiden Eltern aufzuwachsen - trotz Trennung oder Scheidung.
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Widerstände im Unbewussten
Die Scheidungsforscherin Kelly weist auf die Widerstände von Frauen und Männern hin. Sie hat bemerkt, dass nebst den Eltern z.T. auch JuristInnen sowie PsychologInnen gegen das gemeinsame Sorgerecht sind. Die Gleichberechtigung bei einer Trennung oder Scheidung wird als Angriff auf die Mutterrolle betrachtet. Bei den Vätern entsteht durch überrissene Anforderungen auch Zweifel, ob sie ihren Engagement zum Kind Recht werden. Entsprechend wehren sich beide Elternteil, statt ein miteinander wird gegeneinander gearbeitet.
Anfangs der 80-iger und 90-iger Jahre kamen diese Konfliktprozesse vermehrt auf. In der Schweiz haben sich im Jahr 2010 Organisationen zusammengeschlossen und eine Aktion für das gemeinsame Sorgerecht ins Leben gerufen (www.schickenstei.ch). Im Juli 2014 wurde das Gesetz geändert. Erstmals kann auch gegen den Willen der Mutter das Sorgerecht beantragt werden. Die alternierende Obhut wurde jedoch mit dem neuen Gesetz nicht verankert. Ein gemeinsames Sorgerecht schliesst das aus. Juristen sind jedoch der Auffassung, dass es aufgrund der neuen Bestimmungen durchaus möglich ist, gegen den Willen eines Elternteiles ein Wechselmodell anzuordnen.
Die häufigsten Vorurteile
Die Rechtsprechung stützt sich meist noch auf Kriterien des veralteten Familienmodells ab. Die heutigen psychologischen Erkenntnisse betreffend alternierender Obhut sehen sich noch mit vielen Einwänden konfrontiert. Welche sind diese und wie kann diesen begegnet werden:
- Praxiserfahrung
Auch gegen den Willen der Eltern ist die Umsetzung einer alternierenden Obhut im Interesse des Kindes. Denn es zeigte sich, dass Kinder bei der alternierenden Obhut bessere Anpassungswerte erzielten, als jene Kinder, die einen Elternteil lediglich im Rahmen eines persönlichen Verkehrs begegnen durften. Diese Erkenntnis ist übrigens unabhängig davon, ob die Eltern mit der alternierenden Obhut einverstanden waren oder nicht.
- Anfängliche Vorbehalte gegenüber der alternierenden Obhut sind nicht schlimm
Viele geschiedene oder getrennte Eltern sprachen sich zu Beginn gegen eine alternierende Obhut aus. Nach eineinhalb Jahren zeigte sich die Gruppe, die zuerst unter Stress und mit Skepsis gegenüber der alternierenden Obhut dennoch das Wechselmodell lebten zufriedener, als die Vergleichsgruppe jener Eltern, die sich ausschliesslich auf ein Besuchsrecht geeinigt hatten (nach Brotsky et al.).
- Man geht fälschlicherweise davon aus, dass bei strittigen Eltern eine erhöhte Kommunikationsbereitschaft gefordert bzw. erwartet wird. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, dass diese Voraussetzung nicht zwingend gegeben werden muss um eine erfolgreiche Umsetzung garantieren zu können. In Deutschland hat sich dieser Effekt ebenfalls gezeigt.
Denkbare Gründe eines Elternteils gegen die alternierende Obhut
Gründe gegen das Wechselmodell können vielseitig sein. Traditionen und Verwurzelungen spielen sicher eine grosse Rolle, aber auch Unsicherheit gegenüber dem Neuen und bis anhin Unbekannten.
Denkbare Gründe und deren Widerlegung:
- Verlustangst:
Angst davor, das Kind an den anderen Elternteil zu „verlieren“
- Direkte Interessensfrage des Kindes:
Ein Elternteil scheint für die Erziehung ungeeignet zu sein. Solche Fragen/Behauptungen müssen kritisch betrachtet und übergeprüft werden.
- Allgemeines
Aussagen wie: "Ein Wechselmodell schadet oder überfordert das Kind" ohne konkrete Hinweise oder Alternativen anzubieten, spiegelt eine subtile Angst, denn
geht man nach den Forschungsergebnissen gilt das Wechselmodell als das ideale Betreuungsmodell für das Kind nach der Trennung oder Scheidung.
- Finanzielle Pflichten
Obwohl in der Schweiz die Rechte des Kindes mit finanziellen Mitteln gestärkt werden soll, hilft dies dem Kindern weniger als erhofft, die Betreuung sollte als treibendes Motiv im Vordergrund stehen. Finanzen bergen das Risiko einer Machtdemonstration zwischen ehemaligen Partnern, was sich wiederum gegen das Kind auswirkt.
- Ablehnung gegenüber dem anderen Elternteil
Um das Verhältnis zwischen den Eltern zu verbessern braucht es Zeit, ebenfalls kann eine Beratungsstelle (z.B. JUFA) oder eine Mediation weiterhelfen. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kann in einem Zeitraum von 1-2 Jahren eine Verbesserung eintreten.
In einem sogenannten "Probejahr" können auch Drittpersonen die Eltern unterstützen, damit diese nicht in "alte" Muster zurückfallen.
- Ungewissheit der Durchführbarkeit
Jedes Betreuungsmodell muss individuell abgeklärt werden. Vielfach scheitert es jedoch daran, dass ein Elternteil zu weit weg wohnt(> 100 km). In australischen Studien wurde bereits davon berichtet, dass selbst bei "Over-Seas" eine alternierende Obhut möglich sei bzw. umgesetzt wird.
Eine Zustimmung beider Elternteile ist zwar wünschenswert, doch stellt es keine Voraussetzung für das Gelingen einer funktionierenden alternierenden Obhut dar. Diese Tatsache gilt es zu beherzigen. In Schweden, Frankreich, Belgien u.a. wird eine alternierende Obhut bereits standardmässig angeordnet.